Informationen
Die physiotherapeutischen Behandlungen gehören zur Grundversicherung und werden Ihnen durch Ihre Krankenkasse beziehungsweise Unfallversicherung zurückerstattet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Für eine Physiotherapieverordnung für den Beckenboden sprechen Sie am Besten mit Ihrer Gynäkologin / Gynäkologen oder auch dem Hausarzt.
Privatbehandlungen, das heisst ohne ärztliche Verordnung, können meist über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden (EMR-Anerkennung vorhanden). Da die Rückerstattung sehr unterschiedlich gehandhabt wird, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.


